1. Teilnahmebedingungen

Der/Die Kursteilnehmer/in muss mindestens 16 Jahre alt sein und Alphabetisierungskenntnissebeherrschen.

 

2. Zahlungsmodalitäten

2.1 Die Teilnehmenden verpflichten sich nach der Einschreibung die Kursgebühren in voller Höhe innerhalbder angegebenen Fristen rechtzeitig zu zahlen, sonst verlieren sie den Anspruch auf die gebuchte Leistung. Bei Einschreibung nach Ablauf der Anmeldefrist und bei verspäteter Zahlung verfällt ggf. der Anspruch auf eine vergünstigte Kursgebühr.

2.2 Direkt nach der Durchführung des Einstufungstests erhalten Teilnehmendeeine Einstufung über die für sie zugelassene Stufe und können Zahlungs- und Anmeldeformalitäten durchführen. Wer die Frist überschreitet, verliert den Anspruch auf Kursteilnahme.

2.3 Nach der Zahlung der Kursgebühr und rechtzeitig vor dem Kursbeginn informiert das SLZ die Kursteilnehmenden über den Kursverlauf, die Unterrichtszeiten und den Kursraum. Kursteilnehmende sind verpflichtet, die Vorschriften zu Anmeldung und Zahlung einzuhalten.

 

3. Gebühren

3.1 Die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite des SLZ
ausgeschriebenen Preise sind bindend.

3.2 Der erste Kurswechsel (z.B. Wechsel in einen Kurs einer anderen Stufe innerhalb der gleichen Kursperiode) ist kostenfrei. Bei allen weiteren Kurswechseln erhebt das Goethe-SLZ eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10%der Gebühren des neuen Kurses.

3.3 Falls Kursteilnehmende ohne Vorkenntnisse den Kursbeginn verpassen, können sie noch bis zur 15. UE in den Kurs einsteigen. Lernende mit Vorkenntnissen können bis zur 30. UE einsteigen. Jedoch muss die gesamte Kursgebühr für die Kursdauer gezahlt werden.

 

4. Rücktritt

4.1 Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kurspreises an. Bei einem Rücktritt innerhalb einer Woche vordem Kursbeginn fällt eine Gebühr von 30% des Kurspreises an. Bei einem Rücktritt nach dem Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

4.2 Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden. Maßgeblich für denZeitpunkt der Rücktrittserklärung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns im SLZ.

4.3 Bei einem Rücktritt wegen außer gewöhnlicher Situationen wie schwerer Krankheit oder Naturkatastrophen werden wir nach Vorlage eines Attestes und nach Rücksprachemit den Teilnehmenden über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

5. Kurseinteilung/Klassengröße

5.1 Das SLZ weist den Kursteilnehmenden anhand der Ergebnisse aus dem Einstufungstest den für sie geeigneten Kurs zu.

5.2 Kursteilnehmende mit einer erfolreich abgeschlossenen und nicht älter als sechs monatigen Teilnahmebescheinigungaus einem anderen Goethe-Sprachlernzentren können in direkt in die nächst höhre Stufe
eingeteilt werden.

5.3 Kursteilnehmende ohne Vorkentnissekönnen ohne Einstufungstest im A1 Kurs beginnen.

5.4 Die Zahl der Kursteilnehmenden variiert zwischen den Kursen und den Kursperioden. Sollte bei Kursbeginn eine zu geringe Nachfrage vorliegen, behält das SLZ sich das Recht vor, diesen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. In diesem Fall haben Kursteilnehmende die Möglichkeit ggf. in einen anderen Kurs zu wechseln oder die gesamte Kursgebühr zurück zu erhalten.

5.5 Ein Kurswechsel ist nach Absprache mit der Leitung des Sprachlernzentrums innerhalb der ersten Woche möglich insofern freie Plätze vorhanden sind.

5.6 Der Einstufungstest dient nur der internen Nutzung und kann von den Kursteilnehmenden nicht außerhalb des SLZ als Einstufungsempfehlung verwendet werden.

 

6. Teilnahmebestätigung

6.1 Nur Kursteilnehmende, die mindestens 75 % der Unterrichtsstunden besucht haben,erhalten eine Teilnahmebestätigung über den besuchten Kurs.

6.2 Zur Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahmebestätigung muss ein Gesamtergebnis von mindestens 60% bei Kursende erreicht werden. Die Zusammensetzung des Gesamtergebnisses ergibt sich wie folgt:

• 60% Portfolioaufgaben
• 30% Abschlusstest
• 10% Mitarbeit

6.3 Nur Kursteilnehmende mit einem Gesamtergebnis von mindesten 60% können in die nächst höhrer Kurststufe eintreten. Wenn das Gesamtergebnis unter 60% liegt, gilt der Kurs als nicht bestanden und der Kurs muss wiederholt werden. Im Einzelfall entscheidet die Leitung über Wiederholungsprüfungen. Ein Recht auf Wiederholungsprüfung besteht nicht.

 

7. Pflichten der Kursteilnehmenden
Die Teilnehmenden sind verpflicht, die im SLZ und im Unterrichtsgebäude geltenden Kursregeln, Regeln zum Gesundheitsschutz in der Corona-Zeit und die Hausordnung einzuhalten.

7.1 Kursteilnehmene sind verpflichtet, aktiv am Unterricht teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Abwesenheiten müssen im rechtzeitig der an diesem Tag verantwortrlichen Lehrkraft mitgeteilt werden.

7.2 Kursteilnehmende sind verpflichtet, das Eigentum des Goethe-SLZ zu schonen. Bei Beschädigungen sind die Verursachenden gehalten, den Schaden zu ersetzen.Essen in den Unterrichtsräumen ist nicht erlaubt.

7.3 Es ist Kursteilnehmenden verboten, eigenmächtig die Medienstationen in den Klassenzimmern zu verwenden. Die Verwendung muss vom Personal des SLZ erlaubt werden, und unter deren Aufsicht stattfinden. Es ist verboten, eigenmächtig die Arbeitsräume des SLZ zu betreten und jegliche Geräte darin zu verwenden.

7.4 Die Teilnehmenden dürfen während des Unterrichts keine Video-und Tonaufnahmen machen. Mobiltelefone dürfen während des Unterrichts nur unter Anleitung der Lehrkräfte verwendet werden.

7.5 Die Teilnehmer sind während des Unterrichts für ihre Handlungen und ihre Wertgegenstände allein verantwortlich.

7.6 Kursteilnehmer sind verpflichtet, mit Ressourcen wie Wasser, Strom usw. sparsam umzugehen, sowie Umfeld und Hygiene des Goethe-SLZ bewusst zu schonen.

7.7 Das Rauhen in allen Räumlichkeiten des Gebäudes (inklusive WC, Gang) ist nicht erlaubt.

7.8 Die Kursteilnehmende verpflichen sich für einen respektvollen Umgang gegenüber dem Personal des SLZ sowie den anderen Kursteilnehmenden. Diskriminierungen gegenüber Personen bezüglich der Herkunft, des Alters,
des Geschlechts, der politischen oder religiösen Einstellung sowie der sexuellen Orientierung sind nicht erlaubt.
Das SLZ hält sich das Recht vor bei wiederholtem Verstoß Teilnehmende ohne Rückerstattung der Gebühren aus den Kursen auszuschließen.

 

8. Haftungsausschluss

8.1 Die Haftung des SLZ und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das SLZ haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnung und alle anderen Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle stehen).

8.2 Das SLZ haftet nicht für Wertsachen der Kursteilnehmenden.

8.3 Die Teilnehmenden haften selbst für die Verluste, die durch eigene Handlungen fahrlässig verursacht werden. Verhält sich der Teilnehmer physisch oder verbal aggressiv gegenüber Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern oder stört absichtlich die Unterrichtsordnung, ist das SLZ berechtigt, ihnen die Teilnahme am weiteren Unterricht zu verweigern, und zwar bei gleichzeitiger Einbehaltung der Kursgebühr.

 

9. Datenschutz

9.1 Das SLZ kann während der Anmeldung, des Kurswechsels oder Rücktritts die personenbezogenen Daten im Computer speichern. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.